Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lizenzbestimmungen (EULA)
Support- & Servicevertrag
WIDERRUFSBELEHRUNG
Für einen Kunden, der Verbraucher i. S. d. § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist, gilt Folgendes:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
ProDyne GmbH
Formerstr. 53
D-40878 Ratingen
Telefon: +49 (0) 2102 / 13533 - 0
Telefax: +49 (0) 2102 / 13533 ? 25
E-Mail: info@prodyne.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der ProDyne GmbH
§ 1 Allgemeines
1. Für Vertragsabschlüsse und Rechtsbeziehungen zwischen der ProDyne GmbH und Dritten gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes; die jeweils aktuelle Version ist unter www.prodyne.de abrufbar. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden oder anderer Dritter gelten nur insoweit als ProDyne ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ProDyne in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden bzw. Dritten die jeweilig geschuldete geschäftliche Handlung vorbehaltlos ausführt. Ein solches Vorgehen gilt nicht als eine stillschweigende Zustimmung der ProDyne zur Geltung der entgegenstehenden bzw. abweichenden Bedingungen des Dritten.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden bzw. Dritten.
§ 2 Angebot, Kündigung
1. Angebote der ProDyne GmbH sind freibleibend. Verträge mit Kunden kommen erst mit der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung und mit dem dort wiedergegebenen Inhalt durch die ProDyne GmbH oder dadurch zustande, dass die ProDyne GmbH den Vertrag ausführt.
2. Die ProDyne GmbH kann Bestellungen des Kunden innerhalb von einer Woche nach Absendung der Bestellung annehmen.
3. Die ProDyne GmbH behält sich das Recht vor, auch nach Abschluss eines Vertrags die versprochene Lieferung oder Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, soweit die Änderung oder Abweichung handelsüblich oder unwesentlich ist und keine garantierte Beschaffenheit betrifft.
4. Ist ProDyne aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Streik und sonstige für ProDyne nicht vorhersehbare und von ProDyne nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch wirtschaftlich zumutbare Aufwendungen nicht zu überwinden sind), nicht in der Lage, die übernommenen Leistungen rechtzeitig zu erbringen, und ist dies auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesen Fällen behält der Kunde den Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Teilleistungen, ProDyne auf ihren anteiligen Vergütungsanspruch. Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
5. Produkt- und Leistungsbeschreibungen (insbesondere Angaben auf der Internetseite der ProDyne GmbH sowie weiteren von ProDyne betriebenen Websites) sind keine Garantien im Rechtssinne. Nur schriftlich abgegebene und ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien sind wirksam.
6. Innerhalb des von der ProDyne GmbH betriebenen Services microMeet stellt ProDyne dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Softwareservice zur Verfügung, der die virtuelle Zusammenarbeit zwischen zwei und mehr über das Internet verbundene Computer über einen von ProDyne betriebenen Server ermöglicht.
7. Jeglicher Missbrauch berechtigt die ProDyne GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
8. Ist eine vereinbarte Lieferung oder Leistung nicht verfügbar, so kann die ProDyne GmbH sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags lösen, wenn sie den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert und sich verpflichtet, eine von dem Kunden erbrachte Gegenleistung zu erstatten.
§ 3 Vergütung
1. Für die Vergütung ist der mit dem Kunden jeweils vereinbarte Preis maßgebend. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt die Vergütung als vereinbart, die sich aus der bei Abschluss des Vertrags gültigen Preisliste der ProDyne GmbH ergibt. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Im Preis nicht enthalten sind die Kosten einer Installation oder Schulung und Kosten, die dem Kunden durch eine von ihm beizustellende Internetanbindung oder durch den Empfang ihm elektronisch übermittelter Erklärungen, Lieferungen oder Leistungen entstehen. Die Pflege überlassener Software durch die ProDyne GmbH und die dafür zu bezahlende Vergütung richten sich nach einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung.
3. Von der ProDyne GmbH in Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der jeweils in Rechnung gestellten Lieferung oder Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist.
4. Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Beträge, so hat er dies innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung der ProDyne GmbH schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
5. Bei über das Online-Portal microMeet bezogenen Leistungen ist die Zahlung sofort fällig. Sie stimmen zu, dass ProDyne Ihre Kreditkarte oder eine andere von Ihnen bestimmte und von ProDyne angebotene Zahlungsmethode mit sämtlichen Gebühren für die von Ihnen bestellten Services belastet.
6. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet
a) Die vereinbarte Vergütung fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste Lastschrift und jede erfolglose Kreditkartentransaktion hat der Kunde ProDyne die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.
b) Der ProDyne GmbH unverzüglich schriftlich eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, der Bankverbindung, der Kreditkartendaten oder des Rechnungsempfängers mitzuteilen.
7. Die ProDyne GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden im kaufmännischen Verkehr berechtigt, als Mindestschaden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht der ProDyne GmbH, einen weiteren Schaden oder höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund geltend zu machen, bleibt unberührt.
8. Der Kunde kann gegenüber der ProDyne GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Ansprüche stützen, die ihm gegen die ProDyne GmbH aus dem jeweiligen Vertrag zustehen.
§ 4 Lieferung
1. Die ProDyne GmbH überlässt Software nach eigener Wahl entweder durch Übergabe eines Datenträgers, auf dem die geschuldete Software gespeichert ist, oder durch Bereitstellung der Software zum Download und Mitteilung hierüber an den Kunden oder durch elektronische Übermittlung per E-Mail.
2. Im Falle der Übergabe eines Datenträgers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Datenträger das Lager zum Zweck der Versendung an den Kunden verlassen hat.
3. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen sind Angaben der ProDyne GmbH zu Liefer- oder Leistungszeiten unverbindlich.
4. Falls die ProDyne GmbH durch Arbeitskämpfe, behördliches Eingreifen, Nichtbelieferung durch Zulieferer, Krankheit von Mitarbeitern, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse unverschuldet daran gehindert ist, die geschuldete Lieferung oder Leistung zu erbringen, so verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und einen angemessenen Zeitraum zur erneuten Bereitstellung der Dienste nach Beendigung der Behinderung. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die ProDyne GmbH auf Informationen oder eine erforderliche Mitwirkung des Kunden wartet.
§ 5 Nutzungsrechte
1. Sämtliche Rechte an dem Kunden überlassener oder ihm bereitgestellter Software stehen im Verhältnis zu dem Kunden ausschließlich der ProDyne GmbH zu.
2. Die ProDyne GmbH räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche Recht ein, die Software für eigene Zwecke in dem Umfang zu nutzen, der in dem gesondert zu schließenden Lizenzvertrag oder Nutzungsvereinbarung zur mietweisen Überlassung festgelegt ist.
3. Das Nutzungsrecht gemäß Abs. 2 beginnt erst mit vollständiger Bezahlung der für die Programmüberlassung geschuldeten Vergütung. Die ProDyne GmbH verpflichtet sich jedoch unabhängig von einer erfolgten Bezahlung, für die Dauer von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Programmüberlassung darauf zu verzichten, Unterlassungsansprüche gegen eine vertragsgemäße Nutzung geltend zu machen.
§ 6 Bereitstellung von Servern
1. In den Fällen, in denen die vertragsgemäße Nutzung überlassener Software den Zugriff auf Server mit darauf gespeicherter Software voraussetzt, stellt die ProDyne GmbH Server nach näherer Maßgabe der Festlegungen in dem gesondert zu schließenden Lizenzvertrag bereit.
2. Die ProDyne GmbH darf den Zugang zu ihren Servern abschalten, solange der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung für die Software in Verzug ist; das Abschalten des Zugangs setzt jedoch voraus, dass die ProDyne GmbH dem Kunden das Abschalten wegen Zahlungsverzugs schriftlich angedroht und der Kunde nicht binnen einer Woche nach Absendung der Androhung bezahlt hat. Für die Dauer von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Programmüberlassung ist die ProDyne GmbH nicht zur Abschaltung berechtigt. Andere Rechte der ProDyne GmbH wegen Zahlungsverzugs des Kunden bleiben hiervon unberührt.
3. Der Kunde bleibt in jedem Fall, also auch nach Abschalten der Server, verpflichtet, die noch offenen Beträge zu zahlen. Dies gilt insbesondere für Nutzungsgebühren bis zum Ende der Laufzeit im Falle von Mietverträgen.
§ 7 Kündigung von Mietverträgen
Das Vertragsverhältnis ist regulär vom Kunden nur zum Ablauf der Mietdauer kündbar. Die Kündigung muss der ProDyne GmbH spätestens 1 Monat vor Ablauf des Vertragsverhältnisses schriftlich mitgeteilt werden. Sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis um die jeweilige im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer.
§ 8 Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Kunden
1. Der Kunde stellt die für den vertragsgemäßen Einsatz der überlassenen Software erforderliche Arbeitsumgebung bereit. Er hat insbesondere nach den Vorgaben der ProDyne GmbH Hardware mit einem geeigneten Betriebssystem und eine Internetanbindung auf eigene Kosten vorzuhalten.
2. Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen (z. B. Datensicherung) für den Fall zu treffen, dass die Software ausfällt oder Server nicht erreichbar sind.
3. Der Kunde wird sich vor Einsatz der Software stets vergewissern, dass auch bei seinem jeweiligen Kommunikationspartner die nach den Vorgaben der ProDyne GmbH und der Produkt- und Leistungsbeschreibung vorgesehene Einsatzumgebung vorhanden ist.
4. Der Kunde wird bei dem Einsatz der Software nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen und wird die ProDyne GmbH von sämtlichen gegen die ProDyne GmbH gerichteten Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einen rechtswidrigen Einsatz der Software gestützt sind. Die ProDyne GmbH ist berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die in Satz 1 genannten Pflichten die Verbindung zu ihren Servern abzuschalten. Weitere Rechte der ProDyne GmbH bleiben hiervon unberührt.
5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassene Software Dritten ohne Zustimmung der ProDyne GmbH zur Nutzung zu überlassen. Das Vertragsverhältnis bei Kauf oder Miete einer Software- Lizenz berechtigt den Kunden nicht, selbst als Wiederverkäufer aufzutreten. Hierzu bedarf es eines gesonderten Vertrages mit der ProDyne GmbH.
6. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur mit Zustimmung der ProDyne GmbH auf einen Dritten übertragen.
§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat ihm im kaufmännischen Verkehr überlassene Software unter den Voraussetzungen von § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und der ProDyne GmbH bei der Untersuchung erkennbare Sachmängel unverzüglich nach Ablieferung und versteckte Sachmängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat gerügte Sachmängel dabei im Rahmen des ihm Zumutbaren konkret zu beschreiben.
§ 10 Sach- und Rechtsmängel
1. Die ProDyne GmbH leistet Gewähr dafür, dass die Software frei von Sachmängeln ist und dass der Kunde die Software vertragsgemäß nutzen kann und daran nicht durch Rechte Dritter gehindert wird. Sachmängel, die den vertragsgemäßen Einsatz der Software nur unwesentlich einschränken, begründen keine Haftung.
2. Die ProDyne GmbH erbringt die Gewährleistung durch Nacherfüllung, und zwar nach eigener Wahl entweder durch Beseitigung von Mängeln oder durch mangelfreie Neulieferung.
3. Die ProDyne GmbH kann Mängel auch dadurch beseitigen, dass die ProDyne GmbH dem Kunden Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen eines Mangels ohne nachteilige Beeinträchtigung der geschuldeten Funktionalität zu vermeiden. Der Kunde muss ihm im Zuge der Nacherfüllung überlassene neue Programm- oder Datenbestände auch dann übernehmen, wenn dies zu einem ihm zumutbaren Anpassungs- oder Umstellungsaufwand führt.
4. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Mängeln kann der Kunde nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen, als eine Haftung nach § 11 begründet ist. Andere Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
5. Hat der Kunde die ihm überlassene Software verändert, haftet die ProDyne GmbH für Mängel nur, wenn der Mangel von der Veränderung unabhängig ist.
6. Der Kunde kann im kaufmännischen Verkehr Rechte nur wegen solcher Sachmängel geltend machen, die er zuvor form- und fristgerecht gerügt hat (vgl. § 9).
§ 11 Haftung
1. Die ProDyne GmbH schuldet ihren Kunden auf außervertraglicher und vertraglicher Grundlage Schadensersatz nur in folgendem Umfang:
a) Bei Vorsatz oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit in voller Höhe;
b) bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des vorhersehbaren und typischen Schadens;
c) in sonstigen Fällen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht), und zwar ebenfalls beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
2. Die Haftung der ProDyne GmbH für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Der Kunde stellt die ProDyne GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch einen nicht vertragsgemäßen Einsatz der Software durch den Kunden begründet sind.
§ 12 Verjährung von Ansprüchen des Kunden
1. Ansprüche des Kunden nach § 10 und nach § 11 Abs. 1 verjähren ? vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen ? nach einem Jahr.
2. Die Verjährung beginnt bei Ansprüchen wegen Sach- oder Rechtsmängeln mit Ablieferung der Software, bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
3. Für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung bzw. Mietgebührrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung gilt Abs. 1 und Abs. 2 entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mindestens drei Monate ab Abgabe einer wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung beträgt.
4. Die Verjährung tritt in allen Fällen spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
5. Bei Ansprüchen, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der ProDyne GmbH, auf die Verletzung einer von der ProDyne GmbH abgegebenen Garantie oder auf Arglist gestützt werden, und bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 13 Datenschutz
1. Die ProDyne GmbH und der Kunde verpflichten sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Parteien haben insbesondere alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Personen gemäß § 5 Satz 2 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Sie haben außerdem im Falle einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen erforderlich sind.
2. Soweit die ProDyne GmbH bei der Durchführung eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrags personenbezogene Daten verarbeitet oder nutzt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden im Sinne von § 11 BDSG. Die ProDyne GmbH wird dementsprechend personenbezogene Daten nur zur Durchführung des Vertrags und nur im Rahmen von Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Falls die ProDyne GmbH der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, so wird sie den Kunden darauf hinweisen.
§ 14 Einschaltung Dritter
Die ProDyne GmbH darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden der Hilfe Dritter (Erfüllungsgehilfen) bedienen. Die ProDyne GmbH haftet für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB im Rahmen der in § 11 geregelten Beschränkungen und Ausschlüsse.
§ 15 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem zwischen der ProDyne GmbH und einem Kunden geschlossenen Vertrag ist Ratingen, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Oktober 2007
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Lizenzbestimmungen der ProDyne GmbH - Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Durch das Herunterladen und/oder die Verwendung der ProDyne-Services und ProDyne-Softwareprodukte (einschließlich Installation und Kopie) erklären Sie sich als natürliche oder juristische Person mit dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diesen EULAs nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht verwenden.
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
1. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA - End User License Agreement) kommt zwischen Ihnen - nachstehend auch Kunde genannt - und der ProDyne GmbH zustande. Er gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Software direkt von ProDyne oder einem von ProDyne berechtigten Dritten gekauft oder gemietet hat. Für die Vermietung oder den Kauf von Software und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Lizenzbestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es wird ausdrücklich auf die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ProDyne GmbH Bezug genommen, welche in diesen Vertrag miteinbezogen und wesentlicher Vertragsbestandteil sind. Der Kunde bestätigt, die AGB der ProDyne GmbH zu Kenntnis genommen zu haben. Die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die gegenständlichen Lizenzbedingungen der ProDyne GmbH hinsichtlich der Softwarenutzung und weiterer softwarespezifischer Regelungen und der damit einhergehenden Rechte und Verpflichtungen erweitert und/oder ergänzt. Sollten die AGB der ProDyne GmbH von dieser Vereinbarung abweichen oder mit dieser unvereinbar sein, so gelten vorrangig jedoch diese Lizenzbestimmungen.
2. Die ProDyne GmbH, nachstehend auch ProDyne genannt, vermietet und verkauft die unter dem Namen microMeet fallenden Softwareprodukte an den Lizenznehmer (Kunden) lediglich auf Grundlage der nachstehenden Lizenzbestimmungen. Sollte der Kunde mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden sein, dann ist er nicht berechtigt, die ProDyne-Software und ProDyne-Services zu nutzen. Der Kunde ist in einem solchen Falle nicht zum Herunterladen und/oder Ausführen der Software berechtigt und verpflichtet, vor dem Herunterladen seine Akzeptanz des EULAs zu verweigern und/oder die Software von seinem Rechner zu entfernen.
§ 2 Vertragsgegenstand, Nutzungsumfang
1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 3 in Abhängigkeit von dem jeweilig erworbenen oder gemieteten Lizenztyp und dessen Funktionsumfang (vgl. Abs. 2 dieses § 2). Durch den Kauf oder die Miete und das Herunterladen der microMeet-Software erwirbt der Kunde kein Eigentum an der microMeet-Software selbst. Diese bleibt immer geistiges Eigentum der ProDyne. Als Käufer oder Mieter der microMeet-Software erwirbt der Kunde lediglich das Recht, mit dem urheberechtlich geschützten Werk umzugehen, mithin die microMeet-Software zu benutzen. Dieses Nutzungsrecht wird durch die ProDyne in Form einer Lizenz gewährt, die entweder gekauft oder gemietet werden kann.
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